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THAT DESIGN LUX S.À R.L. 

33, Boulevard Prince Henri | L-1724 Luxembourg

contact@THAT DESIGN-design.com | +352 621 484 556

 

1. Vertragsgegenstände & Bestandteile und Änderungen

 

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge und Dienstleistungen von THAT DESIGN LUX S.à r.l., nachfolgend in Kurzform „THAT DESIGN“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. 

 

1.2. THAT DESIGN bietet Dienstleistungen in den Bereichen Grafikdesign, Online-Marketing, Verlagswesen, Webdesign, SEO und Social Media Management & Influencer Marketing. Die genaue Umsetzung einzeln Projekten gehen aus den Auftragsbestätigungen hervor.

 

1.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen THAT DESIGN und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden müssen in schriftlicher Form erfolgen und dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

 

1.4. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen THAT DESIGN, das vom Kunden beauftragte Projekt, um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegen THAT DESIGN resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

 

2. Urheber- und Nutzungsrechte

 

2.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von THAT DESIGN im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung rechtlich möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und Luxemburg. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei THAT DESIGN.

 

2.2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die Arbeiten von THAT DESIGN dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig.

 

2.3. THAT DESIGN darf die von ihrem entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung können durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen THAT DESIGN und Kunde ausgeschlossen werden.

 

2.4. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von THAT DESIGN. THAT DESIGN steht über den Umfang der Nutzung ein Auskunftsanspruch zu. Sofern nicht ausdrücklich eine über den vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang hinausgehende weitere Nutzung vereinbart wurde, sind die Originale an THAT DESIGN nach einer Frist von spätestens 4 Wochen unbeschädigt zurückzugeben. Der Kunde hat keinen Anspruch auf offene Daten.

 

2.5. Der Kunde ist für alle erstellten Inhalte – unabhängig ob diese von ihm, von Dritten oder von THAT DESIGN im Auftrag erstellt wurden – vollumfänglich selbst verantwortlich. Der Kunde stellt THAT DESIGN wegen eventueller Urheberrechtsverletzungen von allen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde ist bei der Vervielfältigung von Druckvorlagen für die rechtskonforme Prüfung allein verantwortlich. THAT DESIGN übernimmt keine Haftung für wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit von Entwürfen.

 

2.6. Vom Kunden von THAT DESIGN zur Über- und Verarbeitung überlassene Vorlagen werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde hierzu vollumfänglich berechtigt ist. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung durch THAT DESIGN findet nicht statt. THAT DESIGN berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, falls der Kunde wesentlich oder trotz erfolgter Abmahnung von Seiten THAT DESIGN gegen diese Bedingungen verstößt.

 

2.7. Von allen vervielfältigten Arbeiten sind THAT DESIGN mindestens 5 einwandfreie, ungefaltete Belege unentgeltlich zu überlassen. THAT DESIGN ist berechtigt, diese Belegexemplare zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

 

3. Honorar & Vergütung

 

3.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht THAT DESIGN ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 

9 % über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

 

3.2 Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der THAT DESIGN hohe finanzielle Vorleistungen (ab 3000 €), so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, 50 % der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung. 50 % nach Ablieferung.

  

3.3. Für THAT DESIGN besteht im Rahmen des Auftrages Gestaltungsfreiheit. Eventuelle Vorschläge und Weisungen des Kunden aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen als auch eine mögliche weitre sonstige Mitarbeit haben keinerlei Einfluss auf das Honorar. Sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

 

3.4. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird der Kunde THAT DESIGN alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und THAT DESIGN von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

 

3.5. Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

 

4. Zusatzleistungen

 

4.1. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

 

4.2. Für nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden zwecks Durchführung des Auftrages erforderliche Reisen werden entstehenden Kosten und Spesen gesondert berechnet.

 

4.3. Fremdleistungen, im Zuge der Nutzungsdurchführung (z.B. Lithografie, Druckausführung, Versand) notwendig sein sollten und an Dritte vergeben werden müssen, nimmt THAT DESIGN aufgrund einer mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor. Soweit THAT DESIGN auf Veranlassung des Kunden Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, wird THAT DESIGN durch den Kunden von den hieraus resultierenden Verbindlichkeiten vollumfänglich freigestellt.

 

4.4. Die Vergütung von Zusatzleistungen ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, nach deren Erbringung sofort fällig.

 

5. Lieferung

 

5.1. Zu- und Rücksendung von Reinzeichnungen, Fotos, Entwürfen, Anzeigen u.ä. gehen auf Gefahr und auf Rechnung des Kunden. Lieferungen der Druckerzeugnisse gelten ab Lieferwerk und erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Transport- oder sonstige Versicherungen werden nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Kunden vorgenommen.

 

5.2. THAT DESIGN ist eine angemessene Nachfrist zu gewähren, falls diese mit ihrer Leistungserbringung in Verzug geraten sollte. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Etwaige Betriebsstörungen, sowohl innerhalb von THAT DESIGN wie auch in fremden Betrieben, von denen die Herstellung bzw. der Transport abhängig sind, und die durch höhere Gewalt (Krieg, Streik, Energieausfall, Unfälle, Katastrophen usw.) verursacht wurden, befreien THAT DESIGN von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeiten und Preise berechtigen den Kunden nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder THAT DESIGN für entstandene Folgeschäden verantwortlich zu machen. Ersatz entgangenen Gewinns kann gegenüber THAT DESIGN nicht geltend gemacht werden.

 

5.3. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist. Geringfügige Farbabweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen sämtlicher Herstellungsverfahren können nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digitalproofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet THAT DESIGN nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Verzichtet der Kunde auf Anlieferung eines Proofs oder Vorlage einer verbindlichen Farbvorgabe, ist THAT DESIGN nicht verantwortlich für eventuelle Farbabweichungen.

 

5.4. Die gelieferte Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller bestehenden Forderungen gegen den Kunden Eigentum von THAT DESIGN (Eigentumsvorbehalt).

 

6. Beanstandungen

 

6.1. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Leistung sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Mit der Druckreifeerklärung geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Kunden über, vorausgesetzt es handelt sich nicht um Fehler, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung anschließenden Fertigungsprozess entstanden sind oder anerkannt werden konnten. Die Genehmigung des Konzeptes gilt als Abnahme.

 

6.2. Mit der schriftlichen Genehmigung der Reinzeichnung übernimmt der Kunde die vollumfängliche Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Texten, des zu verwendenden Materials sowie der Form der Verarbeitung. Fernmündlich durch den Kunden aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch THAT DESIGN.

 

6.3. Bei Änderung nach Druckfreigabe bzw. -genehmigung gehen alle entstehenden Kosten, einschließlich etwaiger Kosten eines Maschinenstillstandes, zu Lasten des Kunden.

 

6.4. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich gegenüber THAT DESIGN geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. Versteckte Mängel, die nach der THAT DESIGN geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 4 Wochen, nachdem die Leistung das Lieferwerk verlassen hat, bei T&FF SARL eintrifft.

 

6.5. Bei berechtigten Beanstandungen ist THAT DESIGN zur Nacherfüllung berechtigt, wobei sie nach ihrer Wahl den Mangel durch Nachbesserung beseitigen oder eine Ersatzlieferung vornehmen kann. THAT DESIGN ist berechtigt, die Nacherfüllung bei unverhältnismäßigem Aufwand oder unverhältnismäßigen Kosten zu verweigern. Unverhältnismäßig ist die Nacherfüllung insbesondere, wenn die Kosten den Auftragswert übersteigen. Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit bleibt das subjektive Interesse des Kunden außer Betracht. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nacherfüllung hat der Kunde das Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder auf Minderung. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, THAT DESIGN oder ihrer Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

 

6.6. Mängel eines Teils der gelieferten Leistungen berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Ist eine Nacherfüllung gescheitert, hat der Kunde lediglich das Recht auf Minderung.

 

7. Verwahrung, Versicherung

 

7.1. Manuskripte, Vorlagen zu Reproduktionen, Daten gespeicherter Manuskripte, Korrektur- und Filmläufe, Archivalien sowie weitere der Wiederverwendung dienende Gegenstände des Kunden als auch Halb- und Fertigungserzeugnisse werden von THAT DESIGN nur 4 Wochen über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Eine länger als 4 Wochen dauernde Archivierung von Daten gespeicherter Arbeiten erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung. Auch dann wird THAT DESIGN von der Haftung bezüglich des Zustands, der elektronischen Lesbarkeit und der Wiederverwendbarkeit der überlassenen Datenträger freigesprochen, es sei denn, THAT DESIGN oder ihrer Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

 

7.2. Dem Kunden von THAT DESIGN überlassene Computerdateien dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von THAT DESIGN geändert werden, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich das ausschließliche Nutzungsrecht erworben.

 

7.3. Vor einer digitalen Übermittlung von Daten hat der Kunde zu gewährleisten, dass die übermittelten Dateien frei von evtl. Computerviren sind. Entdeckt THAT DESIGN auf einer an sie übermittelten Datei Computerviren, erfolgt die sofortige Löschung der betreffenden Datei(en), ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen kann. THAT DESIGN behält sich zudem vor, gegenüber dem Kunden Schadenersatz zu beanspruchen, falls THAT DESIGN durch infiltrierte Computerviren des Kunden Schäden entstanden sind.

 

8. Markenrechtliche Prüfung & Eintragungen

 

8.1. Im Zuge der Erstellung von Gestaltungsarbeiten wie Corporate Design, Design, Logo, Verpackungsgestaltung oder sonstigen gestalterischen Arbeiten werden keine juristischen Prüfungen hinsichtlich Markenrechts seitens THAT DESIGN vorgenommen. Es wird insbesondere nicht überprüft, ob die zu erstellende Gestaltungsarbeit Markenrechte Dritter verletzt.

 

8.2. THAT DESIGN übernimmt keine Haftung für Schäden und Rechtsverletzungen Dritter, die sich aus der Verwendung der Gestaltungsarbeit durch Kunden ergeben und übernimmt auch keine Haftung für Schäden, die dem Kunden auf Grund Markenrechtsverletzungen Dritter entstehen.

 

8.3. Eintragungen zur Erreichung eines gewerblichen Rechtsschutzes, zum Beispiel die Eintragung eines Geschmacksmusters oder einer Marke, obliegen dem Kunden.

 

9. Sonstiges

 

9.1. Ein Verkauf der gesamten Agentur, von einzelnen Geschäftsbereichen von THAT DESIGN oder ein Gesellschafter- bzw. Geschäftsführerwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.

 

9.2. THAT DESIGN ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen zu beauftragen. THAT DESIGN ist weiterhin berechtigt, die mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen jederzeit ohne gesonderte Mitteilung an den Kunden zu wechseln, vorausgesetzt dass sich für den Kunden hierdurch keine Nachteile ergeben.

 

10. Daten & Datenschutz

 

10.1. THAT DESIGN weist darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister von THAT DESIGN im notwendigen Umfang weitergeleitet werden. www.THAT DESIGN-design.com

 

10.2. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von THAT DESIGN angefertigt werden, verbleiben uneingeschränkt bei THAT DESIGN. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. THAT DESIGN schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

 

11. Geheimhaltungspflicht von THAT DESIGN

 

11.1. THAT DESIGN ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

 

12. Pflichten des Kunden

 

12.1. Der Kunde stellt THAT DESIGN alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von THAT DESIGN sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.

 

12.2. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit THAT DESIGN erteilen.

 

13. Gewährleistung und Haftung von THAT DESIGN

 

13.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch THAT DESIGN erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. THAT DESIGN ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt THAT DESIGN von Ansprüchen Dritter frei, wenn THAT DESIGN auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch THAT DESIGN beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet THAT DESIGN für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit THAT DESIGN die Kosten hierfür der Kunde.

 

13.2. THAT DESIGN haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. THAT DESIGN haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

 

13.3. THAT DESIGN haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung von THAT DESIGN wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag von THAT DESIGN, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung von THAT DESIGN für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung von THAT DESIGN nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

 

14. Leistungen Dritter

 

14.1. Von THAT DESIGN eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von THAT DESIGN. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von THAT DESIGN eingesetzte Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung von THAT DESIGN weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

 

15. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

 

15.1. Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

 

16. Schlussbestimmungen

 

16.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

 

16.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

 

16.3. Es gilt das Recht des Großherzogtums Luxemburg. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Luxemburg.

 

16.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

 

Stand 02 I 2022

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